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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen

memperience GmbH

Stand: Mai 2023

Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen den mit uns abgeschlossenen Kauf- und Lieferverträgen gemäß den §§ 433-650 BGB („Lieferungen“) sowie Werkverträgen gemäß den §§ 631 ff. BGB („Leistungen“) im Zusammenhang mit der Gestaltung, Herstellung und Lieferung von memperience VideoBooks zugrunde. Sie gelten ausschließlich. Soweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn wir uns schriftlich ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt haben. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn unsere Lieferungen oder Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbracht werden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, welche nicht unsere Produkte vergünstigt einkaufen und im Anschluss an eigene Kunden zu einem höheren Preis weiterverkaufen. Für Verträge nach Ziff. 1.2 mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, welche unsere Produkte vergünstigt einkaufen und im Anschluss an eigene Kunden zu einem höheren Preis weiterverkaufen (Reseller) sowie für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten gesonderte Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebote und Kostenanschläge, nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts, Selbstbelieferungsvorbehalt

Unsere Angebote und Kostenanschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet – freibleibend und unverbindlich.

Der Vertrag mit uns kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

An allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere Abbildungen, Entwürfen, Zeichnungen, Katalogen, Prospekten etc. sowie Mustern und Samples, behalten wir uns sämtliche Rechte insoweit vor, als sie nicht nach Sinn und Zweck des Vertrages bzw. auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung dem Kunden eingeräumt werden. Angebotsunterlagen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Muster/Samples hat uns der Kunde stets, auch im Fall einer Auftragserteilung, innerhalb von 7 Tagen unaufgefordert auf eigene Kosten zurückzusenden. Ein Zurückbehaltungsrecht diesbezüglich kann der Kunde nicht geltend machen. Für beschädigt an uns zurückgegebene Muster/Samples erheben wir eine pauschalisierte Entschädigung in Höhe von 500 Euro, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Uns gemäß Ziff. 2.3 gehörende Fertigungsunterlagen und -mittel dürfen – außer für vereinbarte oder vertragsgemäße Zwecke – weder verwendet, vervielfältigt, weitergegeben, veräußert, verpfändet noch Dritten zugänglich gemacht werden; Nachahmung und Nachbau sowie Reverse Engineering sind verboten.

Daten und Unterlagen des Kunden, insbesondere Bilder, Texte und Videos, dürfen wir solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise Lieferungen und Leistungen übertragen haben oder die zur Erbringung von Vorleistungen uns gegenüber verpflichtet sind.

Wir behalten uns nach Vertragsschluss folgende Änderungen unserer Lieferungen oder Leistungen vor, sofern dies für den Kunden zumutbar ist:

  • Produktänderungen im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und -verbesserung;
  • geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen (bis zu 10%);
  • handelsübliche Abweichungen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung darauf hinzuweisen, wenn auf keinen Fall von seinen An- und Vorgaben abgewichen werden darf.

Unbeschadet unserer Mängelhaftung ist ein Umtausch von Vertragsprodukten, die kundenspezifisch hergestellt (Auftrags- oder Sonderfertigung) oder kundenspezifisch angepasst wurden, ausgeschlossen.

Eine Schadensersatzpflicht gemäß § 122 BGB setzt unser Verschulden voraus.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt, Servicesätze

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen auf Grund preisbildender Faktoren, insbesondere Tarifabschlüsse oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung „ab Werk“ (gemäß der Klausel EXW der Incoterms 2020) ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll, Aufstellleistungen sowie ausschließlich etwa fälliger Bearbeitungsgebühr (siehe Ziffer 3.4 unten). Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung sind Zahlungen des Kunden sofort und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Ist eine Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit geleistet, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung unsererseits in Verzug. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

Wir sind berechtigt, angemessene Anzahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen, falls ein sachlich berechtigender Grund vorliegt und keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen.

Wir können Abschlagszahlungen zzgl. des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages verlangen, insoweit diese nicht wesentlich höher sind als der durch unsere vertragsgemäß erbrachte Leistung beim Kunden erfolgende Wertzuwachs.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Im Falle fehlender Vertragsgemäßheit der Lieferung oder Leistung steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zur fehlenden Vertragsgemäßheit (insbesondere einem Mangel) und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen fehlender Vertragsgemäßheit geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige, aber nicht geleistete Betrag trotz der fehlenden Vertragsgemäßheit in einem angemessenen Verhältnis zu den nicht vertragsgemäßen Lieferungen bzw. Leistungen steht.

Verpackung, Liefer- oder Leistungszeit, nicht zu vertretende Leistungshindernisse, Liefer- oder Leistungsverzug, Annahmeverzug, Mitwirkungspflichten

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (entsprechend der Klausel EXW der Incoterms 2020).

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten für eine Entsorgung der Verpackungen zu sorgen.

Die angegebenen Liefer- bzw. Leistungszeiten sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt werden.

Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, beginnen vereinbarte Lieferzeiten mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden.

Die Einhaltung von Liefer- bzw. Leistungsverpflichtungen, insbesondere Lieferterminen, setzt voraus:

  • die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere den Eingang vom Kunden zu liefernder Informationen, Bilder, Texte und Videos;
  • die Klärung sämtlicher technischer, gestalterischer und kommerzieller Einzelheiten mit dem Kunden, insbesondere die Freigabe der Druckdatei (Buchblock mit Bildern und Texten sowie Cover) und der Videos;
  • den Eingang vereinbarter Anzahlungen und/oder Abschlagszahlungen;
  • das Vorliegen etwaiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Lizenzen.

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung „ab Werk“ (gemäß der Klausel EXW der Incoterms 2020) erfolgt oder – wenn die Lieferung ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgeholt werden kann – dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Wir werden dem Kunden den Zeitpunkt der Abholung so rechtzeitig anzeigen, dass er die üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann.

Von uns nicht zu vertretende Liefer- oder Leistungsverzögerungen:

  • Liefer- oder Leistungsverzögerungen auf Grund folgender Liefer- und Leistungshindernisse sind von uns – außer es wurden gerade in Bezug auf die Frist- bzw. Termineinhaltung ausnahmsweise ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen – nicht zu vertreten, entsprechendes gilt auch, wenn diese Hindernisse bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten:
  • Umstände höherer Gewalt sowie Liefer- und Leistungshindernisse
  • die nach Vertragsschluss eintreten oder uns unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt werden und
  • bezüglich derer von uns der Nachweis geführt wird, dass sie auch durch die gebotene Sorgfalt von uns nicht vorausgesehen und verhütet werden konnten und uns insoweit auch kein Übernahme-, Vorsorge- und Abwendungsverschulden trifft.

Unter vorbenannten Voraussetzungen – Eintritt oder unverschuldetes Bekanntwerden erst nach Vertragsschluss von uns nachgewiesene Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit – zählen hierzu insbesondere:

  • Berechtigte Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrungen);
  • Betriebsstörungen;
  • Rohstoffverknappung;
  • Embargos und öffentlich-rechtliche Vorgaben bzw. Verbote;
  • Ausfall von Betriebs- und Hilfsstoffen;
  • Epidemien, Pandemien;
  • Kriegs- und Konfliktereignisse.

Schadensersatzansprüche des Kunden sind bei Liefer- und Leistungsverzögerungen im Sinne von Ziff. 4.6.1 ausgeschlossen.

Bei einem endgültigen Liefer- und Leistungshindernis im Sinne von Ziff. 4.6.1 ist jede Vertragspartei zur sofortigen Vertragsbeendigung durch Rücktritt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.

Bei einem vorübergehenden Liefer- und Leistungshindernis im Sinne von Ziff. 4.6.1 sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Weisen wir dem Kunden eine unzumutbare Liefer- und Leistungserschwerung nach, sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nur unter den Voraussetzungen von nachfolgend Ziff. 4.8 zu.

Von uns zu vertretende Liefer- oder Leistungsverzögerungen:

Wenn eine strengere (insbesondere verschuldensunabhängige) oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Vertragsverhältnisses zu entnehmen ist, haften wir für Verzugsschäden wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung wie folgt:

  • Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz.
  • Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter Begrenzung unserer Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden:
  • bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen;
  • bei leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, wenn durch diese wesentliche Vertragspflichten (vgl. Definition Ziff. 7.10.2) verletzt werden; dies ist insbesondere der Fall, wenn der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft ist oder der Kunde wegen der von uns zu vertretenden Liefer- oder Leistungsverzögerung geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung fortgefallen ist.

In übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall des Liefer- oder Leistungsverzugs für jede vollendete Woche Verzug nur im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Netto-Liefer- oder Leistungswertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Netto-Liefer- oder Leistungswertes.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

Rücktrittsrecht des Kunden bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen:

Können wir den Nachweis führen, dass die Verzögerung von uns nicht zu vertreten ist, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu:

  • wenn dieser im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat (Fixgeschäft) oder
  • er nachweist, dass auf Grund der Liefer- oder Leistungsverzögerung sein Leistungsinteresse weggefallen oder ihm die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

Im Übrigen kommt § 323 Abs. 4-6 BGB zur Anwendung. Für die Rechtsfolgen des Rücktritts sind die gesetzlichen Regelungen maßgeblich (§§ 346 ff. BGB); nicht geschuldete Leistungen des Kunden können durch diesen zurückgefordert werden.

Die gesetzlichen werkvertraglichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Wir sind zu Teillieferungen oder -leistungen in für den Kunden zumutbarem Umfang berechtigt.

Kommt der Kunde schuldhaft mit der Annahme oder Abnahme am Erfüllungsort, der Abholung oder dem Abruf der Ware – auch bei eventuellen Teillieferungen – in Verzug, verzögert sich die Lieferung in sonstiger Weise aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Übergang der Gefahr, Versicherung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden gemäß der Klausel EXW der Incoterms 2020 über.

Bei Annahme-, Abnahme-, Abruf- oder Abholverzug des Kunden oder Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser in Verzug gerät bzw. an dem die Lieferungen oder Leistungen bei pflichtgemäßem Verhalten des Kunden vertragsgemäß hätten erfolgen können.

Wir wählen Versandart und Versandweg nach billigem Ermessen und bestimmen den Spediteur oder Frachtführer. Mehrkosten durch abweichende Wünsche des Kunden gehen zu seinen Lasten. Diese müssen uns rechtzeitig vor dem Versand mitgeteilt werden.

Bei Beschädigung oder Verlust der Lieferung auf dem Transport hat der Kunde unverzüglich eine Bestandsaufnahme zu veranlassen und uns das Ergebnis schriftlich bekannt zu geben.

Soweit wir den Transport oder die Versicherung übernehmen, so haften wir nur insoweit, als uns selbst die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen bzw. die Versicherer haften.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

Leistungsbeschreibung, Mängelhaftung

Die in unseren Angeboten und in unseren Produktmustern wiedergegebenen Beschaffenheiten legen die subjektiven und objektiven Anforderungen an unsere Lieferungen und die Eigenschaften unserer Leistungen umfassend und abschließend fest. Andere Beschreibungen unserer Produkte, öffentliche Äußerungen, Anpreisungen und Werbung beinhalten keine vertragsgemäß geschuldeten Beschaffenheitsangaben.

Die Beschreibungen unserer Lieferungen und Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Gegenstand von Beschaffenheitsvereinbarungen und nicht von Garantien oder Zusicherungen. Erklärungen unsererseits in Zusammenhang mit diesem Vertrag enthalten im Zweifel keine Garantien oder Zusicherungen im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits in Bezug auf die Abgabe von Garantien und Zusicherungen maßgeblich.

Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Transport oder Verwendung, fehlerhafte Aufstellung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische Einflüsse oder Feuchtigkeit (sofern sie nicht von uns zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen seitens des Kunden oder Dritter.

Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den maßgeblichen Beschaffenheiten oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit unserer Lieferungen bzw. Leistungen. Insbesondere stellen unerhebliche Farbabweichungen sowie Lichtempfindlichkeit (Verbleichen/ Vergilben) keinen Mangel dar.

Bei Lieferungen setzen die Mängelrechte des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach einer Mängelanzeige werden wir dem Kunden mitteilen, ob die beanstandete Lieferung oder Teile hiervon an uns zurückzuschicken sind oder aber ob zuzuwarten ist, bis diese von uns bei ihm abgeholt oder an Ort und Stelle überprüft werden.

Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung auch verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Wir sind verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Diese Aufwendungsersatzpflicht gilt, soweit sich die Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass die Lieferung nach einem anderen Ort als zum Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Wir sind berechtigt, die Mangelbeseitigung auch durch Dritte ausführen zu lassen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren zur Mitwirkung an der Nacherfüllung gegen Kostenerstattung und gemäß unseren Anweisungen verpflichtet. Nur in dringenden Fällen, z. B. bei Gefahr unverhältnismäßig großer Schäden oder Gefährdung der Betriebssicherheit, ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Er hat uns unverzüglich zu informieren und unsere Einwilligung hierzu einzuholen. Diese ist nur dann entbehrlich, wenn er uns nicht rechtzeitig erreichen konnte.

Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nacherfüllung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung durch uns oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Kunden ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, entweder den Kaufpreis von uns entsprechend herabzusetzen zu lassen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt).

Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Voraussetzungen und Folgen der Nacherfüllung, der Minderung und des Rücktritts keine oder keine abweichenden Regelungen enthalten, finden die gesetzlichen Vorschriften zu diesen Rechten Anwendung. Für den Rückgriff des Kunden gegen uns wegen von ihm im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit einer neu hergestellten Sache getätigten Aufwendungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die mit Mängeln im Zusammenhang stehen, richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – insbesondere auch in Bezug auf Ansprüche wegen Mängeln und Pflichtverletzungen sowie deliktische Ansprüche – nach den folgenden Regelungen Ziff. 7.10.1 bis einschließlich Ziff. 7.10.4.

  • Für Schäden haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt:
  • bei Vorsatz;
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
  • bei Mängeln sowie sonstigen Umständen, die arglistig verschwiegen worden sind oder
  • bei Mängeln, deren Abwesenheit garantiert oder soweit eine Garantie für die Beschaffenheit abgegeben worden ist.

Des Weiteren haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, wobei unsere Schadensersatzhaftung jedoch (außer in den Fällen vorstehend Ziff. 7.10.1) auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist:

  • bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen;
  • bei leichter Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen unter der Voraussetzung, dass durch diese wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) verletzt werden.

Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend Ziff. 7.10. etwas Abweichendes geregelt ist, sind weitere Ansprüche ausgeschlossen.

Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Wir weisen den Kunden darauf hin, dass wir personenbezogen Bestands- und Nutzungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen, so wie es in unserer Datenschutzerklärung näher beschrieben ist, die unter www.memperience.com/datenschutzerklaerung eingesehen werden kann.

Der Kunde ist Verantwortlicher und wir sind Auftragsdatenverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO, sofern mindestens eine der folgenden Personengruppen betroffen ist:

  • Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartner des Kunden oder sonstige Dritte Personen, in Bezug auf welche der Kunde ein VideoBook erstellen möchte und deren personenbezogene Daten im Rahmen des an uns erfolgten Auftrages an uns oder einen der folgenden Cloud Dienstleister
  • Amazon Web Services Inc.;
  • ATM S.A.;
  • OVH Sp. z.o.o.;
  • Printbox Sp. z.o.o.

übermittelt werden;

Mitarbeiter, Beauftragte und sonstige Erfüllungsgehilfen in der Organisation des Kunden, deren personenbezogene Daten wir in Ausführung bzw. Verwaltung des uns erteilten Auftrages verarbeiten.

Wir sind ausschließlich zur Verarbeitung derjenigen personenbezogenen Daten berechtigt, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten (vgl. 8.2.a und b oben) bzw. der Verwaltung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge (vgl. 8.2.b oben) erforderlich sind. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.

Wir gewährleisten, dass sämtliche auf unserer Seite mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasste Personen sich zur Vertraulichkeit und Wahrung des Datenschutzes verpflichtet haben.

Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden personenbezogenen Daten aus unserem Bereich bzw. unserer Organisation ebenfalls vertraulich zu behandeln und die Datenschutzvorgaben insoweit zu beachten.

Wir weisen dem Kunden auf Anforderung die von uns nach Art. 32 DSGVO vorzunehmenden Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung und Erreichung eines dem Risiko angemessenen Datenschutzniveaus nach. Wir unterstützen den Kunden auf dessen erstes Anfordern bei der Erfüllung der Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 23 DSGVO sowie der nach Art. 32-36 DSGVO ihm obliegenden Pflichten.

Nach Erfüllung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge werden wir vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Pflichten sämtliche personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder löschen oder vollständig an diesen herausgeben.

Der Kunde erteilt uns durch die Erteilung des Auftrages an uns die allgemeine schriftliche Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen.

Wir stellen dem Kunden auf Anforderung alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung des Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglichen dem Kunden oder einem von diesem beauftragten Prüfer Überprüfungen und wirken hieran mit.

Gesamthaftung, Rücktritt des Kunden

Die nachstehenden Regelungen gelten für Ansprüche des Kunden außerhalb der Sachmängelhaftung. Uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche sollen weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

Für die Haftung auf Schadensersatz – vorbehaltlich der gesondert geregelten Haftung wegen Verzugs (vorstehend Ziff. 4.7) – gelten die Regelungen vorstehend Ziffern 7.10 entsprechend. Soweit eine gesetzliche Haftung greift, ist jedoch der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden maßgeblich und nicht der vertragstypische Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung wegen Pflichtverletzungen sowie für deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Die Begrenzung nach Ziff. 9.2 gilt auch, soweit der Kunde Aufwendungen verlangt.

Ein Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.

Die gesetzlichen Regelungen über die Beweislast bleiben unberührt.

Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. In den Fällen von Ziff. 7.7 (fehlgeschlagene Nacherfüllung etc.) und bei Unmöglichkeit verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen; für das Rücktrittsrecht des Kunden bei Verzögerung unserer Lieferungen oder Leistungen sind die Regelungen vorstehend Ziff. 4.6.3, 4.6.4 und 4.8 maßgeblich. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist auf unsere Aufforderung hin zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

Unsere Rechte an Know-how und Erfindungen, Gestaltungen und Designs

Bei uns vorhandene bzw. während der Durchführung der mit uns abgeschlossenen Verträge gewonnene geheime, hochwertige und fortschrittliche Kenntnisse (Know-how), Erfindungen hinsichtlich unserer VideoBooks und etwaige diesbezügliche gewerbliche Schutzrechte sowie von uns für die Herstellung der Liefergegenstände kundenspezifisch entwickelten Gestaltungen, Entwürfe und Muster stehen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung bzw. der dem Kunden nach Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zustehenden Nutzung oder Verwendung der Liefergegenstände – allein uns zu. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Kosten hierfür teilweise oder in voller Höhe allein übernimmt und die Entwicklung auf Vorgaben des Kunden beruht.

Vom Kunden beigestellte/vorgegebene Fertigungsmittel

Wir sind zum Besitz und zur vertragsgemäßen Nutzung der uns übergebenen Druckdateien, Bildern, Texten und der Videos sowie der von uns kundenspezifisch entwickelten Gestaltungen, Entwürfe und Muster, die aufgrund besonderer Vereinbarung dem Kunden gehören, so lange berechtigt, wie wir diese für die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen benötigen. Dies gilt insbesondere auch im Falle der Vereinbarung der Aufbewahrung durch uns für spätere Zusatzexemplare. Die Ausübung des Wegnahmerechts bzw. der Entzug unseres Nutzungsrechtes durch den Kunden bringt unsere Verpflichtung zur Erbringung hierauf basierender Lieferungen oder Leistungen zum Erlöschen. Die Rechtsfolgen (insbesondere Aufwendungs- und Schadensersatz) richten sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung nach dem Gesetz.

Der Kunde haftet uns gegenüber betreffend die von ihm beigestellten Fertigungsmittel (insbesondere Bilder, Videos, Zeichnungen, Logos, Muster etc. auch in Form von Dateien) und seine sonstigen Fertigungsbeiträge, insbesondere Vorgaben für die Gestaltung

  • für deren Richtigkeit und Eignung bzw. Interoperabilität und Kompatibilität zur Herstellung der Liefergegenstände einschließlich für deren Freiheit von Viren oder Schadsoftware;
  • für die Bereitstellung aller zur Erbringung unserer Lieferung bzw. Leistung erforderlichen Nutzungsrechte für uns und unsere Erfüllungsgehilfen;
  • für die Einhaltung der insoweit geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, insbesondere Datenschutzvorgaben sowie Vorschriften gegen die Verbreitung von unzulässigen oder verbotenen Inhalten.

Die Geltung von Ziffer 12.2 unten bleibt hiervon unberührt.

Der Kunde liefert von ihm beigestellte Fertigungsmittel auf seine Kosten und Gefahr an.

Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder des Abhandenkommens und der unberechtigten Nutzung durch Dritte der uns vom Kunden überlassenen Fertigungsmittel tritt unsere Ersatzpflicht nur ein, falls und insoweit wir den Schaden zu vertreten haben.

An den uns überlassenen, dem Kunden gehörenden Fertigungsmitteln steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu für die Fälle, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt.

Verletzung der Rechte Dritter

Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass durch die Benutzung sowie den Weiterverkauf der VideoBooks keine IP-Schutzrechte Dritter verletzt werden; wir erklären jedoch, dass uns das Bestehen derartiger Schutzrechte Dritter nicht bekannt ist.

Der Kunde garantiert, dass im Zusammenhang mit den von ihm beigestellten oder auf seine Vorgabe hin von uns beschafften Fertigungsmitteln keine Rechte Dritter (insbesondere keine Urheberrechte, Patente, Lizenzen oder sonstigen intellektuellen Schutzrechte, aber auch Datenschutzrechte und Datennutzungsrechte) verletzt werden.

Werden wir wegen einer Rechtsverletzung auf Grund der vom Kunden beigestellten oder von uns nach Vorgaben des Kunden beschafften Fertigungsmittel in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen und sämtliche Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen, zu tragen. Wir sind zudem berechtigt, die Herstellung und Lieferung der VideoBooks einzustellen, ohne dass der Kunde auf Grund dessen Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns geltend machen kann.

Auf unser Verlangen hat uns der Kunde auf eigene Kosten Gerichtsbeistand zu leisten oder in etwaige Rechtsstreite einzutreten. Für etwaige Prozesskosten ist uns auf Verlangen Vorschuss zu zahlen.

Die Geltendmachung etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.

Die Verjährungsfrist für die uns gemäß dieser Ziff. 12 zustehenden Ansprüche beträgt zehn Jahre ab Vertragsschluss.

Regress gegen uns wegen produktbezogener Inanspruchnahme des Kunden

Für den Ersatz von Schäden und Aufwendungen, die unser Kunde im Zusammenhang mit der Verletzung produktbezogener in- oder ausländischer öffentlich-rechtlicher Gesetze, Verordnungen und Vorschriften – insbesondere zu Produktsicherheit und Umwelt- bzw. Emissionsvorschriften betreffend die VideoBooks – aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat oder gegenüber Dritten zu tragen übernimmt, haften wir ausschließlich nach den für uns geltenden gesetzlichen Bedingungen. Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nur, wenn wir dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Haftung für Mängel nach Maßgabe des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sowie unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

Haftung des Kunden für die Verletzung gesetzlicher Vorgaben

Der Kunde haftet unbeschadet der Ziff. 12 oben für die Verletzung in- oder ausländischer gesetzlicher Vorgaben an den von ihm beigestellten Fertigungsmittel, insbesondere Bilder, Texte und Videos, uns gegenüber uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Werden wir nach in- oder ausländischem Recht von einem Geschädigten – auch im Regresswege – in Anspruch genommen, ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, uns insoweit von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in den vom Kunden beigestellten oder von uns auf seine Vorgaben hin beschafften Fertigungsmitteln gesetzt ist.

Der Kunde verpflichtet sich, zur Abdeckung der Haftpflichtrisiken eine geeignete Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu unterhalten. Stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

Die Verjährungsfrist für uns gemäß dieser Ziff. 14 zustehenden Ansprüche beträgt zehn Jahre ab Vertragsschluss.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen bzw. Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt vorbehaltlich nachfolgend Ziff. 15.3 ein Jahr.

Die Verjährungsfrist nach Ziff. 15.1 gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns.

Die Verjährungsfrist nach Ziff. 15.1 gilt generell nicht im Fall des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, für Schadensersatzansprüche in den Fällen von Ziff. 7.10.1, 7.10.2 und 7.10.3 sowie die gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden auf Rückgriff gegen uns infolge der Mangelhaftigkeit einer von uns neu hergestellten Sache. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Kunde kann in diesem Fall aber die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde.

Forderungsabtretungen

Forderungen gegenüber uns in Bezug auf die von uns zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

Ausfuhrnachweis, Einhaltung der außenwirtschaftlichen Bestimmungen

Holt ein Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder dessen Beauftragter Lieferungen ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

Die Beachtung und Durchführung der relevanten außenwirtschaftlichen Bestimmungen, z. B. Importlizenzen, Devisentransfergenehmigungen und sonstigen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze, unterfällt dem Verantwortungsbereich des Kunden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, innergemeinschaftlicher Erwerb, Salvatorische Klausel

Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksachen – unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Kunden. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland.

Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen sowie die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

memperience GmbH HRB Mannheim 767861 FYRST (Deutsche Bank AG)

Rüppurrer Straße 4 USt-IdNr. / VAT Reg No: DE334736609 IBAN: DE78 1001 0010 0949 7921 0876137 Karlsruhe WEEE-Reg.-Nr.: 76082397 BIC / SWIFT: PBNKDEFF Germany Geschäftsführer / Managing Director: Manuel Mandel www.memperience.com

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